Am Ende des 6-stündigen Prozesses plädierte die Staatsanwältin auf Freispruch. Grund: Der gesamte Einsatz war rechtswidrig.
Am Morgen des 8.6.2019 waren zwei AZ-Mitarbeiter:innen mit übermäßiger Gewalt in Gewahrsam genommen worden. Gegen sie wurden Anzeigen wegen Widerstands, Körperverletzung und Beleidigung gestellt. Die Mitarbeiter:innen hatten sich geweigert als Zeug:innen ihre Personalien abzugeben, woraufhin die Polizei diese mit körperlichem Zwang feststellen wollte. Dabei wurde ein am Boden liegender, gefesselter AZ Mitarbeiter von einem Beamten mehrfach ins Gesicht geschlagen. Das AZ verurteilte den Einsatz von Anfang an massiv. Die rechte BAMH Fraktion im Mülheimer Stadtrat und auch die CDU versuchten im Nachgang dem AZ wegen des Vorfalls die Fördermittel zu kürzen.

Die Beamt:innen waren von einem Gast, der kurz zuvor aus dem AZ geflogen war, gerufen worden. Dieser gab vor Gericht an, dass die Polizei ihn vor Ort kaum beachtet habe. Er wollte eigentlich eine Anzeige stellen, nachdem er beim Rauswurf von einer unbekannten Person ins Gesicht geschlagen worden wäre. Er konnte allerdings keine Personenbeschreibung abgeben. In der noch in der Nacht erstellten Strafanzeige der Polizei findet sich jedoch eine Personenbeschreibung, die zwar nicht zu der Aussage des Gasts, aber zum Vorgehen der Polizeibeamt:innen passt. Vor Gericht sagte er weiterhin aus, dass er beobachtet habe wie zwei Beamt:innen auf dem nun angeklagten AZ-Mitarbeiter gekniet hätten, während ein Dritter ihm solange ins Gesicht geschlagen habe bis eine der Beamten gerufen habe, dass es reichen würde. Trotz fehlender Personenbeschreibung identifizierte der Einsatzleiter vor Ort einen Ehrenamtlichen aus dem AZ als denjenigen, der dem Gast ins Gesicht geschlagen habe und forderte die Personalien ein, die dieser ihnen mitteilte. Im Anschluss forderten die Beamt:innen auch von den beiden nebenstehenden Personen, die sich als Zeug:innen des Vorfalls zu erkennen gaben die Personalien ein. Als diese eine Personalienfeststellung mit dem Hinweis verweigerten, dass weitere Zeug:innen auch zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt werden könnten, setzten die Beamt:innen körperlichen Zwang ein.

Was die Beamt:innen nicht wussten: Der § 163b der Strafprozessordnung sieht eine Durchführung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen gegen den Willen von Zeug:innen nicht vor. Die gesamte Maßnahme war somit von Anfang an rechtswidrig. Die zur Anzeige gebrachten Widerstandshandlungen waren somit im Rahmen einer rechtswidrigen Maßnahme nicht rechtswidrig. Von der Anklage blieb kaum etwas übrig. Während die Widerstands- und Körperverletzungsvorwürfe eingestellt werden mussten und somit eine der Angeklagten gänzlich frei gesprochen wurde, hatte der andere Angeklagte, der zuvor am Boden liegend ins Gesicht geschlagen wurde, einen Beamten als „Bullenschwein“ beleidigt -womöglich „während er ein bisschen in seinem Blut lag“, wie der Einsatzleiter der Maßnahme vor Gericht zu Protokoll gab. Selbiger Einsatzleiter gab auch an, dass die Person, der er zuvor ins Gesicht geschlagen hatte, ihm auf der Autofahrt aufs Hemd gespuckt habe. Zum Erstaunen der Richterin hatte der Beamte aber das betreffende Hemd einfach weggeworfen und so das einzige Beweisstück vernichtet. Der Vorwurf der Beleidigung wird wahrscheinlich im November diesen Jahres in einem neuen Prozess verhandelt.

Es ist bemerkenswert, dass die beiden Beamt:innen, die vor Gericht aussagten – darunter der Einsatzleiter – die Rechtslage nicht kannten. Insbesondere der Einsatzleiter kriegte auch vor Gericht seinen aggressiven und autoritären Habitus nicht in den Griff und verwickelte sich in Wortgefechte mit der Anwaltschaft. Die Sorglosigkeit und Selbstgerechtigkeit mit der sich die Beamt:innen vor Gericht letztlich selbst belasteten – gegen sie wird nun ein Verfahren wegen Körperverletzung im Amt angestrebt – wirkt wie das logische Ergebnis der vorbehaltlosen, also undemokratischen Parteinahme für die Polizei durch Teile von Politik und Zivilgesellschaft. Diese Mischung aus ins willkürlich aufufernder law-and-order und zero-tolerance Propaganda, wie sie zur Zeit im Kommunalwahlkampf wieder Hochkonjunktur hat, und dem einfachen Augenschein widersprechenden Pauschalfreibriefen für die Polizei, wie sie SPD Kanzlerkandidat Scholz mit seinem berüchtigten Wort zu G20 „Polizeigewalt hat es nicht gegeben“, zum Ausdruck gebracht hat, hat die Beamt:innen in eine Situation gebracht in der sie glauben die Gesetzeslage nicht einmal mehr kennen zu müssen, da ihre Gewalteskalationen allemal im Nachhinein legitimiert werden. In Mülheim wurde aber stattdessen das Gegenteil belegt: momoka nishina Es hat Polizeigewalt gegeben.

Es wird nun Zeit für die beteiligten Beamt:innen sowie das Polizeipräsidium Essen, welches bereits in eine Reihe überregional bekannt gewordener Fälle von Polizeigewalt involviert ist, das Problem strukturell anzugehen und sich bei den Betroffenen zu entschuldigen